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Scheidung ohne Rosenkrieg

Scheidung ohne Rosenkrieg – Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung?

Trennung und Scheidung sind extrem belastende Ausnahmesituationen. Wer sich zu diesem Schritt durchgerungen hat, sieht sich vor einem Berg von Fragen und Problemen. Werden diese von den Eheleuten einvernehmlich geregelt, lassen sich jahrelange kostspielige und nervenaufreibende Prozesse vermeiden.

Wie kann man bei der Scheidung Streit vermeiden?

Natürlich ist eine Trennung in der Regel mit Konflikten belastet. Emotionen wie Enttäuschung, Wut und Trauer überlagern die vielen rechtlichen Fragen, die zu klären sind. Was viele nicht wissen: Fast alles, vom Trennungsunterhalt über den Umgang mit den Kindern, die Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens oder die Aufteilung des gemeinsamen Hausrates kann zwischen den Eheleuten einvernehmlich vereinbart werden. Von dieser Möglichkeit sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden, um zu verhindern, dass ein Gericht über diese sehr persönlichen Angelegenheiten entscheidet.

Was bringt eine Mediation vor der Scheidung?

Wenn Gesprächsversuche scheitern oder regelmäßig im Streit enden, empfiehlt es sich, eine Mediation bei einem hierzu ausgebildeten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin durchzuführen. Der Mediator hilft den Parteien als unbeteiligter Dritter bei der Klärung der offenen Punkte. Dabei findet nicht er (oder sie) die Lösung, sondern die Eheleute selber erarbeiten die für ihre konkrete Situation sinnvolle Regelung auf der Grundlage ihrer Interessen und Möglichkeiten. Voraussetzung für die Durchführung einer Mediation ist, dass beide Seiten dazu bereit sind. Die bei der Mediation gefundenen Regelungen werden als Trennungsvereinbarung festgehalten. Müsste das Gericht entscheiden, gäbe es einen langwierigen Prozess, der nicht nur Zeit, sondern auch Nerven kostet und bei dem es am Ende einen Gewinner und einen Verlierer gibt.

Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind Sie bei mir gut aufgehoben. Als ausgebildete Mediatorin bin ich von diesem Verfahren sehr überzeugt. Wenn ich Sie anwaltlich vertrete, kann ich nicht gleichzeitig das Mediationsverfahren durchführen – das verbietet die Unparteilichkeit. Ich vermittele Ihnen in diesem Fall gerne den Kontakt zu erfahrenen Kollegen.